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1. Allgemeine Bestimmungen
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterliegen dem deutschen Gesetz. Sie gelten sowohl, wenn wir als Dienstleister oder als Kunde in den Vertrag eintreten. Bedingungen des Kunden oder Zulieferers, die unseren AGB widersprechen, werden nicht anerkannt. Bei Auftragsvergaben gemäß VOB/A oder VOL/A sind diese Geschäftsbedingungen nicht anwendbar.
2. Vertragsabschluss und weitere vertragliche Grundlagen
2.1. Annahme des Auftrags
Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Bestätigung durch uns unverbindlich. Sollte der Kunde von unserem Angebot abweichen, wird der Vertrag erst mit unserer ausdrücklichen Zustimmung wirksam.
2.2. Verzögerungen bei der Lieferung
Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, rechtmäßigen Arbeitskämpfen, unverschuldeten Hindernissen unsererseits oder bei einem unserer Zulieferer sowie extremen Wetterbedingungen kann sich die Lieferzeit entsprechend verlängern. Bei übermäßigen Verzögerungen können beide Vertragsparteien ohne weitere Verpflichtungen vom Vertrag zurücktreten. Sollten wir aufgrund von Umständen, die der Kunde zu verantworten hat, nicht termingerecht liefern können, übergeht das Risiko zum Zeitpunkt der Mitteilung unserer Lieferbereitschaft auf den Kunden. Lagergebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Weitere Kosten aufgrund von Verzögerungen behalten wir uns vor.
2.3. Mängelbeanstandung
Offenkundige Mängel unserer Arbeit müssen von gewerblichen Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Dienstleistung schriftlich gemeldet werden. Nach diesem Zeitraum können keine Mängelansprüche mehr geltend gemacht werden. Spezielle Regelungen im Handelskauf bleiben hiervon unberührt.
2.4. Verjährung von Mängeln
Bei Verträgen mit gewerblichen Kunden, die nicht den Bau betreffen, gewähren wir eine einjährige Mängelhaftung. Bei reinen Reparaturarbeiten, die nicht den Bau betreffen, gilt ebenfalls eine einjährige Mängelhaftung. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder bei Ansprüchen aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder wenn wir einen Mangel absichtlich verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben.
2.5. Mängelbeseitigung
Bei berechtigten Mängelansprüchen können wir entscheiden, ob wir den Mangel beheben oder einen Ersatz liefern. Solange wir unsere Mängelbeseitigungspflichten erfüllen, kann der Kunde weder eine Minderung des Preises noch eine Aufhebung des Vertrages verlangen, es sei denn, die Mängelbeseitigung ist gescheitert. Wenn eine Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder verweigert wird, kann der Kunde entweder einen Preisnachlass oder eine Aufhebung des Vertrages verlangen. Dies gilt nicht bei Verträgen mit Verbrauchern über den Kauf von beweglichen Sachen.
2.6. Kosten für Aus- und Einbau
Die gesetzlichen Bestimmungen im Kaufrecht gelten uneingeschränkt für die Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten.
2.7. Anlieferungsbedingungen
Bei der Anlieferung gehen wir davon aus, dass unser Fahrzeug direkt am Gebäude entladen werden kann. Zusätzliche Kosten, die durch längere Transportwege oder erschwerte Zustellbedingungen entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Für den Transport über das 2. Stockwerk hinaus müssen vom Kunden geeignete Transportmittel bereitgestellt werden. Treppen und Wege müssen frei und gegen Beschädigungen geschützt sein. Wenn unsere Arbeit oder die unserer beauftragten Personen durch vom Kunden zu vertretende Umstände behindert wird, berechnen wir die entstandenen Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten).
2.8. Teilzahlung
Wenn kein individueller Zahlungsplan vereinbart wurde, können wir für Teilleistungen eine Teilzahlung in Höhe des Wertes der erbrachten Leistung verlangen.
3. Formelle Abnahme
Ist vertraglich eine formelle Abnahme vorgesehen, so tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn wir den Kunden einmalig und angemessen zur Abnahme aufgefordert haben und dieser nicht reagiert. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.
4. Pauschalierter Schadensersatz
Kündigt der Kunde den Vertrag gemäß § 649 BGB, so können wir 10 % der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil der Dienstleistung als Schadensersatz verlangen. Bei einem nachgewiesenen höheren Schaden können wir diesen geltend machen. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Hinweise zur Wartung und Pflege
5.1. Wir weisen darauf hin, dass zur Erhaltung und dauerhaften Funktionsfähigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen folgende Maßnahmen regelmäßig durchgeführt werden sollten:
– Kontrolle und ggf. Schmierung von Beschlägen und beweglichen Bauteilen,
– Überprüfung von Dichtungsfugen,
– Nachbehandlung von Innen- und Außenanstrichen (z. B. Fenster, Böden, Treppenstufen) je nach Art des Anstrichs, Witterungseinflüssen und Nutzung.
Wenn diese Arbeiten nicht ausdrücklich in unserem Vertrag enthalten sind und nicht durchgeführt werden, kann dies die Lebensdauer und Funktionsfähigkeit der Bauteile beeinflussen, ohne dass daraus Mängelansprüche gegen uns entstehen.
5.2. Geringfügige, zumutbare Abweichungen in Maßen und Ausführungen (z. B. Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, sind aufgrund der Beschaffenheit der verwendeten Materialien (z. B. Massivholz, Furniere, Leder, Stoffe) möglich und üblich.
5.3. Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster, Außentüren und Sonnenschutzsysteme wird die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert. Um eine gute Raumluftqualität zu gewährleisten und Schimmelbildung zu vermeiden, müssen zusätzliche Lüftungsmaßnahmen gemäß DIN 1946-6 eingehalten werden. Ein eventuell erforderliches Lüftungskonzept ist nicht Bestandteil unseres Auftrags und muss vom Kunden/Bauherrn in Auftrag gegeben werden.
5.4. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung geeigneter klimatischer Bedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z. B. Fenster, Treppen, Parkett).
6. Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist nicht zulässig.
7. Vorbehalt des Eigentums
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Artikel in unserem Eigentum.
7.2. Der Kunde muss uns unverzüglich schriftlich über Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Artikel informieren und den Pfandgläubiger über unseren Eigentumsvorbehalt in Kenntnis setzen. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Artikel nicht verkaufen, verschenken, verpfänden oder als Sicherheit übertragen.
7.3. Wenn die Lieferung für einen Geschäftsbetrieb des Kunden erfolgt, dürfen die Artikel im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterverkauft werden. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Artikel an uns ab. Bei Weiterverkauf der Artikel auf Kredit muss der Kunde sich das Eigentum gegenüber seinem Abnehmer vorbehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Kunde hiermit an uns ab.
7.4. Werden Artikel, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Kunden eingebaut, so tritt der Kunde bereits jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten resultierenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Artikel an uns ab.
7.5. Werden Artikel, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, vom Kunden oder in seinem Auftrag als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde bereits jetzt die ihm gegenüber dem Dritten oder dem, den es betrifft, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Artikel an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Artikel mit anderen Gegenständen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Artikel zum Wert der anderen Gegenstände zu.
8. Rechte an Entwürfen und Zeichnungen
Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen vor. Ohne unsere Zustimmung dürfen diese weder verwendet, kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.
9. Streitschlichtung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10. Gerichtliche Zuständigkeit
Wenn beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Ort unseres Firmensitzes.
Erstellt von Firmencharisma
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